KIDSCLUB

Zum 01.07.2017 wurde das Bayerische Feuerwehrgesetz geändert und im Art.7 (1) wurde Folgendes festgelegt:

Bei den Freiwilligen Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden.

Nun ist auch die Kinderfeuerwehr als gemeintliche Einrichtung bei der Freiwilligen Feuerwehr angegliedert.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten hier in Großostheim haben wir festgelegt, dass Kinder unserer Marktgemeinde ab dem 8. Lebensjahr aufgenommen werden.

Powered By Website Baker